Zusammenfassung
Das Modell von Finsinger/ v. Randow wurde in der anschließenden Diskussion kritisch gewürdigt als eine prinzipielle Fortführung des Coaseschen Modells. Der Schwerpunkt der Beiträge lag dabei auf der Frage der Einführung neuer Techniken, die nicht vereinbar mit den von Steven Shavell entwickelten Modellen seien, da diese die Einführung von Innovationen nicht beinhalteten. Das einzige Kriterium, welches eine Unterscheidung zwischen den von Finsinger/ v.Randow vorgestellten Kriterien bilde, sei die Frage, wer letztendlich die Kosten zu tragen habe. Ungewiß sei auch, wie die soziale Nützlichkeit beurteilt werden könne, wenn unbekannt sei, wie hoch die Vorsorgekosten und demgegenüber der gesamte bzw. soziale Nutzen sei. Ein solches Modell könne keine Aussage über die Zulassung einer neuen Technik an sich bieten. Daran knüpfte die Überlegung an, ob nicht an Hand der Unterscheidung Totalbedingung — Marginalbedingung die Dichotomie zwischen Verwaltungs- und Privatrecht in ihren verschiedenen Funktionen für die Zulassung und Ausübung neuer Techniken erklärt und analysiert werden könne. Allerdings machten andere Teilnehmer auf die damit auftauchenden Schwierigkeiten bei der Beurteilung, welche Entscheidungen welchem Rechtsgebiet zuzuordnen sind, aufmerksam.
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Spindler, G. (1991). Diskussion. In: Ott, C., Schäfer, HB. (eds) Ökonomische Probleme des Zivilrechts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-76578-0_12
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