Zusammenfassung
Für die Weiterbildung in psychosomatischer Medizin gehe ich von folgenden Zielen aus:
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1.
Die Weiterbildung soll zu diagnostischer Kompetenz führen, dem Arzt ermöglichen eine ätiologisch orientierte Gesamtdiagnose zu stellen, die körperliche und seelische Faktoren vereint. Voraussetzung ist, daß der Arzt gelernt hat, ursächliche Faktoren aus körperlichen wie seelischen Bereichen wahrzunehmen. Natürlich genügt die Wahrnehmung nicht, das Gewicht der Faktoren muß fachkundig bewertet werden; theoretisches Wissen über psychosomatische Zusammenhänge ist hier ebenso erforderlich. Nach Erstellung der Diagnose ist letzlich auch die Entscheidung für einen bestimmten Behandlungsplan notwendig: Sei es, die Therapie wird vom Arzt selbst durchgeführt — er braucht hierzu therapeutische Kompetenz! —, sei es, die Therapie wird an andere Therapeuten abgegeben — er muß entscheiden, an wen.
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2.
Therapeutische Kompetenz resultiert nicht nur aus Begabung, auch aus Ausbildung. Im Bereich der tiefenpsychologischen und analytischen Psychosomatik gehen wir — vereinfacht — von zwei Entstehungsarten psychosomatischer Symptome aus: Ungelöste aktuelle oder chronische Konflikte, die relativ bewußtseinsnah sein können, werden aus verschiedenen, auch dispositionellen Gründen unter Ausbildung körperlicher Begleitsymptomatik erlebt. Klärende Gespräche zwischen Arzt und Patient können diesem helfen, Lösungen zu finden; Lösungsvorschläge aus der eigenen Lebenserfahrung des Arztes passen nur selten in den Erfahrungsbereich des Patienten und sind nur selten hilfreich! — Diese Tätigkeit der beratenden Gespräche wird in der Gebührenordnung entsprechend den Ziffern 850, 851 bzw. 849 GOÄ berücksichtigt. Unbewußte, nicht ohne weiteres bewußtseinsnahe Konflikte lösen gleichfalls psychosomatische Symptome mit aus. Die aktuelle Auslösung führt in der Regel zur Wiederbelebung alter Konflikte aus der früheren Lebens-und Entwicklungsgeschichte, Therapie setzt in diesem Fall in planvollem methodischem Vorgehen ein Umgehen mit der unbewußten Konfliktdynamik des Patienten voraus. In der Praxis handelt es sich um Verfahren der sog. Richtlinienpsychotherapie mit Antragsverfahren und ggf. Gutachterverfahren.
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Hirsch, R. (1991). Fort- und Ausbildungskonzepte — Darstellung der psychosomatischen Ausbildungssituation. In: Stauber, M., Conrad, F., Haselbacher, G. (eds) Psychosomatische Gynäkologie und Geburtshilfe 1990/91. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-76449-3_24
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