Zusammenfassung
Rechtswissenschaft und Rechtsprechung sind durch den schnellen Wertewandel und die grundlegenden politischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte ernstlich in Mitleidenschaft gezogen. Der Begriff Recht wird, wie die meisten überkommenen Begriffe, hinterfragt, und ein oberflächliches Sichabstützen auf nun einmal vorschriftsmäßig erlassene Gesetze genügt nicht mehr, begründete oder unbegründete Klagen gegen das, was sich einmal unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen stabilisiert hat, abzublocken. Die dadurch bei Gerichten und Behörden verursachte Unsicherheit hat gewiß Nachteile, aber auch Vorteile. Zu den Vorteilen gehört, daß ein Richter oder Beamter, der vorgestern nationalsozialistisches, gestern stalinistisch-sozialistisches Recht angewendet hat und heute parlamentarisch-demokratisches Recht anwendet, seine von System zu System unterschiedlichen Entscheidungen nicht einfach mit dem Hinweis verteidigen kann, er sei nur dem jeweiligen Gesetz unterworfen. Es gibt in den aufgeklärten Gesellschaften inzwischen eine Grundregel, die zwar in vielen Variationen gilt, deren einheitlicher Nenner aber etwa ist, daß die Staatsgewalt nicht per se Repräsentant des Rechts ist, sondern auf die Rechtmäßigkeit ihrer Akte genau so, vielleicht noch stärker kontrolliert werden muß als der Bürger.
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Literatur
Blei H (1983) Strafrecht (Studienbuch); Allgemeiner Teil, 18. Aufl., §56 I II
Conrad K (1959) Das Problem der „nosologischen Einheit“in der Psychiatrie. Nervenarzt 30: 488–494
Hagen H (1988) Zur Frage der „Schwäche der geistigen Kräfte“bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ihrer Rücknahme. In: Gamm OF von, Raisch P, Tiedemann K (Hrsg) Strafrecht, Unternehmensrecht, Anwaltsrecht, Festschrift für Gerd Pfeiffer. Köln Berlin Bonn München, S 929 fF.
Hellmer J (1961) Der Gewohnheitsverbrecher und die Sicherungsverwahrung 1934—1945. Berlin
Hellmer J (1974) Zur Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für unrichtiges Gutachten, Besprechung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18.12.73 - VI ZR113/71. NJW1974: 556
Hellmer J (1980) Gutachten als Waffe gegen Querulanten, Süddeutsche Zeitung vom 16. /17. 08. 1980
Kleinknecht T (1981) Strafprozeßordnung, 35. Aufl. Vorbemerkung lff. vor §72 StPO
Lackner K (1985) StGB, 16. Aufl. Anmerkung 2c, bb zu §20
Lenckner T (1975) In: Schönke-Schröder (Hrsg) Kommentar zum StGB, 18. Aufl. Anmerkung 23 zu §20
Peters K (1966) Strafprozeß, 2. Aufl. §43 I u. I I
Roxin C (1983) Strafverfahrensrecht, 18. Aufl. München, §27 A5
Schewe G (1986) Verantwortung, Leitung und Fehlleitung des Sachverständigen. Blutalkohol 23: 356ff.
Staak M, Schewe G (1971) Die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als medizinisch-juristisches Grenzproblem. Med Sachverstand 7/8: 61ff.
Schima K (1980) Der Sachverständige im Strafverfahren. Österr Richterz 253 ff.
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Hellmer, J. (1991). Der psychiatrierte Kohlhaas. Ein Beitrag zur „Querulantologie“. In: Schütz, H., Kaatsch, HJ., Thomsen, H. (eds) Medizinrecht — Psychopathologie — Rechtsmedizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-76290-1_20
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