Zusammenfassung
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß zahlreiche in der Realität auftretende kollektive Entscheidungssituationen in einer Gesellschaft eigentlich eher persönlicher Natur sind. Wir können uns dies anhand des folgenden Beispiels klarmachen (vgl. Sen [1970, S.79ff.]): Die Alternativen aus Ω seien jeweils Beschreibungen verschiedener gesellschaftlicher Zustände (“social states”) in ganz allgemeinem Sinne. Unterscheiden sich nun z.B. zwei Alternativen x und y lediglich dadurch, daß in Situation x eine bestimmte Person A auf dem Bauch liegend schläft, und in y eben diese Person auf dem Rücken schläft, dann erscheint es plausibel, die Wahl zwischen x und y als reine Privatangelegenheit von A anzusehen. Da sich die Alternativen x und y nur in diesem Punkt unterscheiden, kann man A als einzig „direkt“ Betroffenen einer solchen Entscheidung zwischen x und y betrachten. Man würde es daher sicherlich als wünschenswert erachten, in diesem Fall die Wahl zwischen x und y allein dieser Person zu überlassen, ungeachtet dessen, wie alle anderen Mitglieder der Gesellschaft x und y relativ zueinander einschätzen.
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Bossert, W., Stehling, F. (1990). Liberalitätsforderungen in Kollektiven Entscheidungen. In: Theorie kollektiver Entscheidungen. Heidelberger Lehrtexte Wirtschaftswissenschaften. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-75997-0_7
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