Zusammenfassung
Der große Neugründer der Universität Heidelberg1 konnte von sich selbst stolz sagen, daß seine Fakultät „bisher hauptsächlich die Blüte der Academie veranlaßt“2 habe. Alle Welt weiß, daß eben er die Ursache dieser Blüte gewesen ist. Er hat aus Heidelberg eine Universität von Juristen für Juristen gemacht und dennoch nach Jahren der Arbeit geklagt: „Wir armen Juristen sind hart geplagt!“3 Dabei hat er die größte Last auf seinen Schultern gewußt. Es war sicherlich nicht recht, daß seine Fakultät nach seinem Tode die Anschaffung der 9., posthumen Auflage seines Pandektenlehrbuchs für nicht erforderlich erklärte 4. Es war auch nicht gerade edel, wie sein Amtsnachfolger Ernst Immanuel Bekker über ihn urteilte5 und was man sonst noch nach seinem Tode tat, um sein Gedächtnis auszutilgen. Gewichtiger war aber, wofür die Heidelberger gewiß nicht verantwortlich zu machen sind, die Macht der Historischen Rechtsschule. So hat erst ein weniger heiligverehrendes, kritischeres Nachdenken über Savigny auch Platz geschaffen für ein gerechteres Urteil über Thibaut. Wir sind damit noch nicht am Ende. Wer sich überhaupt für Rechtsgeschichte begeistert, kommt nicht vorbei an der großartigen Persönlichkeit Thibauts.
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Hattenhauer, H. (1990). Anton Friedrich Justus Thibaut und die Reinheit der Jurisprudenz. In: Wiehl, R. (eds) Heidelberger Jahrbücher. Heidelberger Jahrbücher, vol 34. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-75882-9_2
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