Zusammenfassung
Zu den Ausführungen von Herrn Petersen in seinem Beitrag „Wozu ein neues Beratungsgesetz?“, denen ich mich in den wesentlichen Punkten inhaltlich weitgehend anschließen kann, erlaube ich mir, einige ergänzende sowie auch die eine oder andere kritische Anmerkung anzubringen. Zuvor möchte ich jedoch meine Betroffenheit und mein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, daß die Bundestagspräsidentin, Frau Prof. Rita Süssmuth, quasi in letzter Minute dieser wissenschaftlichen Versammlung eine Absage erteilte. Wenn auch Frau Süssmuth ihre Zusage zu dieser Tagung zu einem Zeitpunkt machte, als sie noch Ministerin des BMJFFG war und sie in ihrem neuen Amt zu überparteilicher Neutralität verpflichtet ist, so hätte ihr selbst gewähltes Thema diesem Anspruch sicherlich keinen Schaden zugefügt. Außerdem bin ich der Ansicht, daß auch ein Politiker das Recht hat, gleichzeitig als freier Bürger dieses Landes zu existentiellen Fragen unserer demokratischen Gesellschaft zu sprechen. Daß keiner der Politiker, in dessen Kompetenzbereich die Thematik unserer wissenschaftlichen Sitzung am heutigen Nachmittag fällt, hier erschienen ist — eine solche Geringschätzung unserer Organisation können wir nur mit Befremden zur Kenntnis nehmen.
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Poettgen, H. (1990). Zur Diskussion aufgefordert. In: Dmoch, W., Stauber, M., Beck, L. (eds) Psychosomatische Gynäkologie und Geburtshilfe 1989/90. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-75422-7_18
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