Zusammenfassung
Zu Pfingsten 1988 fand das VII. kriminologische Symposium der Universität Wroczław (Breslau) zum Thema „Bekämpfung der Straftaten bezogen auf Einbruchdiebstahl“ statt. Der Verf. hatte die Aufgabe zu berichten, wie in der Bundesrepublik Deutschland des Einbruchsdiebstahls überführte Täter bestraft werden, welche besonderen Behandlungsprogramme im Strafvollzug stattfinden und wie es um die Wirksamkeit der vollzogenen Strafen und den Rückfall steht. Kein Kenner der Materie wird überrascht sein, daß die Ergebnisse einer solchen Untersuchung kümmerlich ausfallen1). Zu einer gewissen Hoffnung, daß bessere Erfolge einmal erzielt werden können, berechtigen die im Zusammenhang mit der Tübinger Jungtäteruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse2) — weniger die schon erarbeiteten und für die Praxis nutzbar gemachten als die auf dem gelegten Grund möglichen weiteren Präzisierungen und Untersuchungen in Richtung auf gezielte Interventionen („Interventionsprognose“3)).
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Böhm, A. (1990). Bemerkungen zur Bestrafung des Einbruchdiebstahls, zum Vollzug der Strafe und ihrer Wirksamkeit. In: Kerner, HJ., Kaiser, G. (eds) Kriminalität. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-75418-0_37
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