Zusammenfassung
Das Referat zu Defiziten des Schadensrechts am Beispiel des § 253 BGB wurde zunächst dahingehend ergänzt, daß es bestimmte Gruppen von Fällen gibt, die mit der vom Referenten vertretenen Theorie nicht vereinbar sind und folglich ausgeschlossen bleiben müssen (z.B. bei 100 % Selbstbehalt). Zu dem Referat haben die Diskussionsteilnehmer im übrigen angemerkt, daß die juristische Abgrenzung von Nichtvermögensschäden im Einzelfall problematisch sein könne. Die Grenzen seien von der Rechtsprechung vielfach überschritten worden, etwa in den Fällen des entgangenen Urlaubs sowie des entgangenen Nutzens von Kraftfahrzeugen und Arbeitskraft. Das im Referat dargelegte Modell löse nicht die für die juristische Praxis bedeutsame Frage, warum die Rechtsprechung die nicht nur gesetzliche, son-dem auch ökonomisch gerechtfertigte Grenze des § 253 BGB überschritten hat.
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© 1989 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg
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Oppermann, B. (1989). Diskussion. In: Ott, C., Schäfer, HB. (eds) Allokationseffizienz in der Rechtsordnung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-74726-7_23
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