Zusammenfassung
Der allgemeine Normalisierungs- und Liberalisierungsprozeß hinsichtlich Koedukation und Sexualität geistig behinderter Menschen in Wohn- und Werkstätten sowie in Freizeitklubs hat viele Eltern und Betreuer in den letzten Jahren umdenken lassen. Nur noch in wenigen Großanstalten oder streng geführten Wohnheimen wird hart nach Männern und Frauen sortiert. War früher Verhinderung oder pädagogische Ablenkung der Sexualität geistig behinderter Menschen wichtigstes „sexualpädagogisches“ Leitziel — nach dem Motto „Anstaltsunterbringung ist die beste Form der Empfängnisverhütung“ —, so ist heute den meisten behindertenpädagogischen Überlegungen gemeinsam, geistig behinderten Menschen dasselbe Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit zuzugestehen und dabei den Wunsch nach partnerschaftlichen Beziehungen, einschließlich sexueller Kommunikation, als Bestandteil der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu akzeptieren. „Man braucht eben mehr als Essen und Trinken, das ist eben das dritte Bedürfnis. Was soll ein Gehirnschaden wohl damit zu tun haben, daß nun alles beeinträchtigt ist? Gefühlsmäßig und bedürfnismäßig lebt doch alles“ — so die Mutter einer geistig behinderten Frau (zit. nach Schieche von Eickstedt 1981, S. 53).
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Walter, J. (1991). Überlegungen zu Sexualität und Partnerschaft, zu Kinderwunsch und Sterilisation geistig behinderter Menschen — ein Plädoyer für die Sexualpädagogik. In: Mohr, J., Schubert, C. (eds) Partnerschaft und Sexualität bei geistiger Behinderung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-74429-7_3
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