Zusammenfassung
Ambulante und stationäre Behandlung sind die Grundlage des medizinischen Versorgungssystems eines jeden Gesundheitswesens. Während sich in der Bundesrepublik Deutschland der Ausgabenanteil der Gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Behandlung in den letzten 25 Jahren jedoch kaum änderte, stieg er für die Krankenhauspflege von 17,5% im Jahre 1960 auf ca. 33% im Jahre 1986. Da bei den Krankenhäusern eine den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen vergleichbare Selbstverwaltung nicht besteht und die verantwortlichen Vertragsparteien die steigende Ausgabenentwicklung nicht unter Kontrolle bekamen, wurde der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber immer akuter, so daß er im Zeitraum 1977–1984 mit 4 neuen Gesetzen die Krankenhausfinanzierung zu reformieren versuchte — zuletzt mit dem Krankenhausneuordnungsgesetz (KHNG) vom 20.12. 1984 und mit der Novellierung der Bundespflegesatzverordnung zum 01.01. 1986. Insbesondere mit diesen beiden letztgenannten Rechtsänderungen sollten neue Zielvorgaben fixiert und Händlungsspielräume für erfolgreiche Reformmaßnahmen eröffnet werden, und zwar für alle Beteiligten: die Bundesländer, die Krankenhausträger, die Krankenhäuser, die (Chef)ärzte und die Krankenkassen samt ihren Verbänden.
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Buchholz, E.H. (1988). Einführung. In: Buchholz, E.H. (eds) Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-73189-1_11
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