Zusammenfassung
Mit den materiellen Qualifikationsanforderungen im Kündigungsschutzverfahren machen sich die meisten Personalleiter durch das Studium der einschlägigen Kommentare, durch Gerichtsentscheidungen und eigene Berufserfahrungen vertraut. Die Verfahrensgrundsätze, die insbesondere mit dem Parteivorbringen, der Substantiierungsverpflichtung, der Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren zusammenhängen und vielfach für den Ausgang eines solchen Rechtsstreits von entscheidender Bedeutung sind, werden oft — zu Unrecht — in ihrem Gewicht nicht genügend gewürdigt. Dies hängt zum Teil damit zusammen, daß auch im Arbeitsgerichtsverfahren vom Grundsatz her die Verfahrensvorschriften der Zivilprozeßordnung Geltung besitzen, dieseaber doch in einigen nicht unerheblichen Teilen aus besonderen Arbeitnehmerschutzblickrichtungen heraus Modifizierungenerfahren haben. Dies wird im Kündigungsschutzprozeß besonders deutlich.
zum 65. Geburtstag von Dieter Gaul
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von Altrock, V. (1987). Zum Parteivorbringen im erstinstanzlichen Kündigungsschutzprozeß um eine ordentliche Kündigung. In: Boewer, D. (eds) Aktuelle Aspekte des Arbeitsrechts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-72695-8_18
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