Zusammenfassung
Das bundesdeutsche Gesundheitswesen wird über öffentlich-rechtliche Pflichtverbände (Gesetzliche Krankenkassen) finanziert. Im Bereich der kassenärztlichen Versorgung stehen den Krankenkassen Leistungserbringer gegenüber, die ebenfalls in öffentlichrechtlichen Pflichtverbänden (Kassenärztlichen Vereinigungen) organisiert sind. Im Zusammenwirken sollen beide Seiten gemeinsam die Versorgung mit ambulant-ärztlichen Leistungen sicherstellen. Wir sprechen daher von einer Gemeinsamen Selbstverwaltung. Letztere ist gekennzeichnet durch ihr Verhältnis zum Staat (vertikales Problemfeld), ihre gemeinsame Aufgabenstellung (horizontales Problemfeld) und durch ihre innere Ausgestaltung (interne Problemfelder). Im vorliegenden Beitrag werden diese drei Bereiche analysiert, Defizite aufgezeigt und — abschließend — Reformschritte aufgezeigt.
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Neubauer, G. (1987). Gemeinsame Selbstverwaltung als Steuerungsinstrument der ambulant-ärztlichen Versorgung. In: Brennecke, R., Schach, E. (eds) Ambulante Versorgung: Nachfrage und Steuerung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-72694-1_8
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