Zusammenfassung
Die Gutachtensituation unterscheidet sich grundsätzlich von der gewohnten Arzt-Patient-Begegnung. Ist diese a priori auf gegenseitiges Vertrauen und die Erwartung fürsorglicher ärztlicher Hilfe ausgerichtet, so wird der Arzt bei jener als Hilfsperson einer das Gutachten anfordernden Instanz zu besonders kritischer und objektiver Urteilsfindung verpflichtet, während der Begutachtete vor dem Problem steht, dem Gutachter während eines meist kurz bemessenen Spielraums seine gesundheitlichen Probleme deutlich machen zu müssen. In vielen Fällen mag die Situation aus der Sicht des Begutachteten unproblematisch sein, weil Vorgeschichte und Befunde eine klare, seinen Interessen entsprechende Aussage erlauben. In anderen Fällen freilich mag der Begutachtete unsicher bleiben, ob der Gutachter die Situation richtig einschätzen wird. Ein Verdeutlichen der Sachlage durch den Begutachteten ist unter diesen Umständen legitim und muß nicht unbedingt auf ein unangemessenes Rentenbegehren hinweisen. Der Gutachter kann vom Begutachteten nicht ein streng objektiven Maßstäben gerecht werdendes Verhalten erwarten, denn der Begutachtete setzt sich zwangsläufig wie jeder Patient mit seinen Gesundheitsproblemen subjektiv auseinander und kann nur entsprechend agieren.
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Literatur
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Soyka, D. (1988). Rentenbegehren und Rentenneurose: Definition, Strategie in der Begutachtung. In: Hohmann, D., Kügelgen, B., Liebig, K. (eds) Erkrankungen des zervikookzipitalen Übergangs Spondylolisthesis Wirbelsäule in Arbeit und Beruf. Neuroorthopädie, vol 4. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-71804-5_57
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