Zusammenfassung
Verständigung gehört mit Unmittelbarkeit und Personbezogenheit zu den Kernbegriffen ärztlichen Handelns. In ihnen verwirklicht der Arzt das erlernte und selbsterfahrene Wissen und Können. Sie sollten einen entsprechenden Rang in einer Theorie der Medizin als einer Handlungswissenschaft haben. Als Erkenntniswissenschaft mit eigenem Auftrag und eigenem Recht begründet die Medizin ihre Erkenntnisse, ihre „Wahrheiten“ und „Gesetze“ aus und in ärztlichen Handlungen sowie deren Folgen. Ihre Theorien sind kritisch ausgewertete Folgen von Handlungen, die durch die Folgen vorhergehender gleicher oder ähnlicher Hndlungen begründet oder zumindest gerechtfertigt waren. Die angemessene Wissenschaftstheorie der Medizin ist damit ein kritischer oder rationaler Empirismus (denkrechte Erfahrungswissenschaft).
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Hartmann, F. (1987). Verständigung zwischen Arzt und Krankem als Vermittlung von Theorie und Praxis. In: Jork, K., Schüffel, W. (eds) Ärztliche Erkenntnis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-71711-6_6
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