Zusammenfassung
Als die Städteordnung am 19. November 1808 Gefetz geworden war, befafz Berlin als Dbrigkeit der Stadt das Komitee adminiftratif mit dem Geheimen Dberfinanzrat Rofenftiel an der Spitze. Einzelne Mitglieder des Komitees nahmen daneben die Gefchäfte des alten Magiftrats wahr, wie dies weiter oben (S. 46) dargeftellt wurde. Das Berhältnis der ftädtichen Behörde zur Staatsgewalt hatte noch keine fefte Geftalt gewonnen. Tatfächlich galten bis zum Abzug der franzöfifchen Truppen aus Berlin am 3. Dezember 1808, abmohl der Friede doch längft gefchloffen war, der Generalintendant Daru, der Generaladminiftrator der Einnahmen in den preufzifchen Provinzen Bignon und der Kommandant von Berlin, General St. Hilaire in erfter Linie als die mafzgebenden Perfonen für die Berliner Stadtverwaltung. Jhre Anordnungen befchränften fich nicht auf das, was die Truppen und die franzöfifche Regierung für ihren Bedarf beanfpruchten, fie griffen in alle Berwaltungs zweige ein, wo es ihren Zwecken dienlich fchien, befonders auf dem Gebiete der Polizei. So hatte Büfching im Mai 1808 in der Leitung der Polizei dem franzöfifchen Auditor Taulon weichen müffen, dem der Polizeirat Rück zur Seite geftellt worden war. Die franzöfifchen Machtchaber duldeten bis zuletzt nicht, dafz das Komitte adminiftratif und die ftädtifche Berwaltung einer preufzifchen Staatsbehörde untergeordnet wurden. Die preufzifche Regierung durfte ihm nur Ratgeberin fein, und es blieb der ftädtifchen Berwaltung überlaffen, fich Rat bei den dazu befugten königlichen Beamten zu holen. Ein Erfazt für die mangelnde Staatsaufficht lag allerdings darin, dafz ftets ein höherer Staatsbeamter an der Spitze des Komitees ftand, nach Sacks Ausfcheiden im Mai 1808 der Geheime Dberfinanzrat Rofenftiel. Die ftaatlichen Behörden, die als Auffichtsbehörden hätten gelten können, waren der vom Könige für die Kurmark nach dem Friedensfchlufz ernannte Zivilkommiffar und daneben die königliche Friedens Bollziehungskommiffion (S. 49). Die Stelle des Zivil kommiffars bekleidete bis zum Ende der Fremdherrfchaft der Präfident der kurmärkifchen Kammer von Gerlach, die Bollziehungskommiffion leitete Sack und vom Mai 1808 ab, als Sack nach Königsberg gegangen war, der Minifter von Vosz.
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Clauswitz, P., Kaiser, A. (1986). Die Einführung der Städteordnung in Berlin. In: Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-71264-7_5
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