Zusammenfassung
Dieselben allgemeinen Prinzipien, die uns bei der Auswahl der erforderlichen Laboruntersuchungen geleitet haben, sollten für die Anordnung der nachfolgend beschriebenen Spezialuntersuchungen gelten. Da jedoch die meisten von ihnen wesentlich mehr Unannehmlichkeiten bedeuten als eine Blutabnahme und das Risiko sekundärer Komplikationen in sich bergen, muß das Verhältnis von Nutzen zu Risiko wesentlich genauer abgewogen werden. Wie bei der Erhebung der Laborbefunde sollten diese Spezialuntersuchungen nur nach Abschluß jenes Schrittes, welchen wir als „Namensgebung-Aussiebung“ bezeichnet haben, und nachdem die Liste der diagnostischen Möglichkeiten in entsprechender Reihenfolge erstellt worden ist, in Betracht gezogen werden. Es ist auch empfehlenswert auf die Ergebnisse der Routinelaboruntersuchungen zu warten, bevor man sich entscheidet, ob eine bestimmte Spezialuntersuchung erforderlich ist. Die erwartete Aussage sollte die für die Diagnosestellung unbedingt erforderlichen Informationen liefern können oder einen praktischen Wert zur Erstellung der Prognose und Therapie besitzen. Die in Kapitel 7 diskutierten Überlegungen gelten auch für die nun besprochenen Spezialuntersuchungen; Konsiliaruntersuchungen bei Ärzten anderer Fachrichtungen werden in Kapitel 9 noch gesondert besprochen.
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Smith, R.E., Nozik, R.A., Grabner, G. (1986). Spezielle Untersuchungen. In: Uveitis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-70809-1_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-70809-1_8
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