Zusammenfassung
Die Aushändigung eines Schlüssels zum Abschalten des lebenserhaltenden Gerätes an den Empfänger des künstlichen Herzens, Barney Clark, scheintein ärztlich und rechtlich bedenklicher Weg, sich von der Verpflichtung zu befreien, Wohl und Selbstbestimmung des Patienten zu wahren. Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man Näheres über den Verlauf des ersten Versuchs erfährt, ein künstliches Herz zu implantieren. Hier eröffnen sich neue Schwierigkeiten, die bisher kaum erörtert, geschweige denn gelöst sind. Eine erste Dokumentation hat unlängst Professor George J. Annas von der Universität Boston zusammen mit nachdenklichen und kritischen Stellungnahmen in den Hastings Center Reports vorgelegt. Die in dem folgenden Beitrag diskutierten Fragen sind nicht nur für das künstliche Herz, sondern für jede experimentelle Therapie von großer Bedeutung. Professor Wachsmuth leitete lange die Chirurgische Universitätsklinik Würzburg, Professor Schreiber ist Ordinarius für Strafrecht und Rechtstheorie an der Universität Göttingen.
1983
Gemeinsam mit Hans-Ludwig Schreiber
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Wachsmuth, W. (1985). Kunstherz, Selbstbestimmung und Humanität. In: Reden und Aufsätze 1930–1984. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-70293-8_37
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