Zusammenfassung
Die Fixateur-externe-Osteosynthese erfordert alle Bedingungen, die für ein chirurgisches Operationsverfahren Gültigkeit haben. Es sind also die Regeln der Asepsis einzuhalten. Abgesehen von den Umständen einer Massenkatastrophe oder einer Kriegseinwirkung wird die Fixateur-externe-Osteosynthese nach Frakturen im aseptischen Operationssaal nach Desinfektion der Wundumgebung und üblicher Abdeckung durchgeführt. Die Abdekkung hat so zu erfolgen, daß sie intraoperativ die Beurteilung der Reposition und insbesondere der Rotationsstellung erlaubt. Unabdingbar ist eine präoperative Planung mit der Entscheidung, ob die externe Stabilisierung als vorübergehende Maßnahme oder als das endgültige Behandlungsverfahren durchgeführt werden soll. Die vorübergehende Stabilisierung mit dem Fixateur externe ist hauptsächlich für die offene Fraktur zu diskutieren. Mit dieser Konzeption verfolgt der Operateur das Ziel, eine möglichst große Distanz zu überbrücken, um dann nach Abheilung der Weichteile und erfolgter Revaskularisation im Bruchbereich eine interne Osteosynthese mit geringerem Infektionsrisiko durchführen zu können.
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Hierholzer, G., Allgöwer, M., Rüedi, T. (1985). Ergänzende klinische Gesichtspunkte. In: Fixateur-externe-Osteosynthese. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-69820-0_8
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