Zusammenfassung
Die Zusammenarbeit zwischen Operateur und Anästhesist beruht auf dem Grundsatz der Arbeitsteilung. Jeder der beiden ärztlichen Partner ist dabei für den Bereich, der seinem Fachgebiet entspricht, zuständig und verantwortlich. Während des operativen Eingriffes stellt sich diese Arbeitsteilung am überzeugendsten und klarsten dar: Der Operateur ist zuständig für die Durchführung des speziellen Eingriffes, der Anästhesist für die Durchführung des Betäubungsverfahrens und für die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen. Hierbei ist auch der eigentliche Zweck dieser Arbeitsteilung am sinnvollsten erkennbar: Eine gegenseitige Entlastung, die es insbesondere dem Operateur ermöglicht, sich ganz auf den Eingriff zu konzentrieren, ohne durch die Sorge um die Vitalfunktionen des Patienten belastet zu sein, wie dies früher zu Zeiten der sogenannten „Schwesternnarkose“ der Fall war.
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Literatur
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Opderbecke, H.W. (1982). Probleme der ärztlichen Verantwortlichkeit in der frühen postoperativen Phase. In: Ahnefeld, F.W., et al. Aufwachraum — Aufwachphase. Klinische Anästhesiologie und Intensivtherapie, vol 24. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-68309-1_23
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