Zusammenfassung
Die Zusammensetzung von Lösungen wird häufig in verschiedener Weise angegeben.
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1)
Gewichtsprozente geben die in hundert Gewichtsteilen Lösung (nicht Lösungsmittel) enthaltenenen Gewichtsteile des gelösten Stoffes an. Beispiel: Berechnung des Gehalts in Gew.-% einer Lösung von 15 g gelösten Stoffes in 100 g Lösungsmittel. Gewicht der Lösung ist (100 + 15) g. Folglich ist der Gehalt in Gew.-% \(\frac{{15 \cdot 100}}{{115}} = 13,04\% \). Bei Löslichkeitsangaben gibt man dagegen das Gewicht des gelösten Stoffes an, welche in einem bestimmten Gewicht des reinen Lösungsmittels enthalten ist (meist 100 oder 1000 g). Die Errechnung der Löslichkeit aus der Angabe in Gew.-% zeigt das folgende Beispiel: Es soll ermittelt werden, wieviel g reiner Substanz in einer x%igen Lösung pro 100 g Lösungsmittel enthalten sind. Wenn in 100g Lösung x g gelöste Substanz enthalten sind, dann beträgt die Menge des Lösungsmittels (100 − x) g. Auf 100 g Lösungsmittel kommen demnach \(\frac{{x \cdot 100}}{{100 - x}}g\) gelöste Substanz.
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2)
Unter Volumenprozent Werden die in 100 Volumenteilen der Lösung (nicht des Lösungsmittels) enthaltenen Volumenteile einer Substanz verstanden. In einem Getränk, das mit 45 Vol.-% Alkohol ausgezeichnet ist, sind demnach in 100 Volumenteilen des Getränks 45 Volumenteile reinen Alkohols enthalten.
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Appel, R., Haubrich, G. (1981). Kapitel 8. In: Neues Chemisches Grundpraktikum. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-68293-3_8
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