Zusammenfassung
Die Beziehungen zwischen Landwirtschaft und Kommunen sind im Laufe der Jahrzehnte einem lebhaften Wandel unterworfen gewesen. Im 19. bis weit in das 20. Jahrhundert hinein kamen die ehrenamtlichen Bürgermeister der ländlichen Gemeinden bevorzugt aus dem Bauernstande, in der Gemeindevertretung und im Kreistage überwog häufig das landwirtschaftliche Element. An der Spitze der Kreisverwaltung in Preußen standen Landräte, die über die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinaus von Rittergutsbesitzern gewählte Rittergutsbesitzer waren, und auch die späteren Fachlandräte und die vergleichbaren Beamten in den nichtpreußischen Ländern standen häufig dem landwirtschaftlichen Berufsleben nahe. Der Universalität des kommunalen Aufgabenbereiches entsprach es, daß die Verwaltungszuständigkeit für Angelegenheiten der Landwirtschaft auf der Kreis- und Gemeindeebene eben bei den Behörden der Kreise und Gemeinden lag. Ein Mangel an spezifischer Sachkunde bei den Leitern dieser Behörden wurde aufgewogen durch ein das Ganze umfassendes Augenmaß, ein unbürokratisches Verfahren und schnelle Entscheidungen.
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von der Groeben, K. (1983). Land- und Forstwirtschaft. In: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-68259-9_17
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