Zusammenfassung
Wenn sich eine politische Gemeinschaft darauf geeinigt hat, welche ihrer Mitglieder direkt an ihrem politischen Prozeß teilnehmen sollen, dann ist eine weitere wichtige Frage zu erörtern: „Wieviele dieser Mitglieder müssen sich einig sein, wenn eine politische Entscneidung für die gesamte Gemeinschaft verbindlich sein soll?“ Die Frage ist nur dann ohne Belang, wenn nur eine einzige Person das Recht hat, am politischen Entscheidungsprozeß teilzunehmen. Die Wahl der Entscheidungsregel reicht in ihrer Bedeutung beinahe an die Wahl der Regeln schlechthin1) heran, wenn man bedenkt, daß diese Welt weitgehend von Komitees, Räten, Versammlungen und Parlamenten regiert wird. Dieser Aufsatz handelt von den Folgen dieser Regeln in bezug auf die Durchsetzung individueller Werthaltungen
Aus dem Englischen übersetzt und leicht gekürzt von Jürgen Backhaus mit freundlicher Genehmigung der American Political Science Association und des Verfassers, D.W. Rae: Decision-Rules and Individual Values in Constitutional Choice, American Political Science Review, 63, 1969, S. 40–56.
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Anmerkungen
Möglicherweise nicht ganz, aber die Bedeutung ist wohl nicht vergleichsweise trivial: Als Beweis in einem sehr praktischen Zusammenhang vergleiche J.J. Servan-Schreiber, The American Challenge, New York, 1968, S. 170–176; deutsch
J.J. Servan-Schreiber Die Amerikanische Herausforderung, Hamburg, 1968.
Diese Begrenzung zeigt sich in einer Bemerkung von Abraham Lincoln: „Einstimmigkeit ist unmöglich; die Herrschaft einer Minderheit ist als dauerhafter Zustand ganz und gar unannehmbar; deshalb bleibt, wenn man das Mehrheitsprinzip verwirft, nichts als Anarchie oder Despotismus“. Zit. bei H.B. Mayo, An Introduction to Democratic Theory, New York, 1960, S. 178 und in
T.L. Thorson, The Logic of Democracy, New York, 1962, S. 142.
Der Ausdruck „politisches Komitee“ wird hier in seiner weitesten Bedeutung verwandt, es schließt alle möglichen Organe ein, die gemeinschaftliche Beschlüsse fassen. Diese Verwendung des Wortes demonstriert auch D. Black, The Theory of Committees and Elections, Cambridge, 1963.
An dieser Stelle lasse ich das theoretisch sehr wichtige Problem der „Intensität“ außer acht. In der Tat wird hier angenommen, daß jedes Problem in gleich intensiver Weise beurteilt wird. Ich beuge mich mit dieser Entscheidung der theoretischen Unnahbarkeit dieses Problems. Einige der größten Schwierigkeiten dieses Problems stellen dar: W. Kendali und G. Carey, The ‚Intensity’ Problem and Democratic Theory, The American Political Science Review, 62 (1968), S. 5–24 und
D.W. Rae und M. Taylor. Some Ambiguities in the Concept of Intensity’, Polity, 1 (1969), S. 297–308.
Vgl. R.A. Dahl, A Preface to Democratic Theory, Chicago, 1956, S. 67, 84.
Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen dieser Anforderung und der Anonymitätsbedingung K.O. Mays, der zufolge die Entscheidungsregel ganz und gar nicht von der Identität der Individuen abhängen soll. Vgl. seine Arbeit, A Set of Independent Necessary and Sufficient Conditions for Simple Majority Decision, Econometrica, 20 (1952), S. 680–684. In Mays Aufsatz wird gezeigt, daß lediglich die Mehrheitsregel der Anonymitätsbedingung und drei weiteren Bedingungen gleichzeitig genügt.
N. Reimer, The Case for Bare Majority Rule, Ethics, 62 (1951/52), S. 16–32. Das Zitat befindet sich auf S. 17.
T. Baty, The History of Majority Rule, The Quarterly Review, 216 (1912), S. 1–28. Vgl. insbesondere die Seiten 22 und 23. Der Rat bestand aus einem Dreikammersystem: In jeder Kammer wurde die Zweidrittel-Mehrheitsregel befolgt; unter den Kammern war Einstimmigkeit erforderlich. Dies ist in der Tat eine sehr restriktive Entscheidungsregel und eine sehr gute Sicherung gegen dogmatische Irrtümer, wenn wir davon ausgehen können, daß die vorherrschende Dogmatik bereits korrekt ist.
M. Olson, The Logic of Collective Action, Cambridge, 1965
J.M. Buchanan und G. Tullock, The Calculus of Consent, Ann Arbor, 1962.
Buchanan und Tullock, a.a.O., S. 29. Das Zitat gibt eine der beiden Interpretationen wieder, die die beiden Autoren auf das allgemeine Kriterium der Nutzenmaximierung beziehen.
Ebenda, S. 64, S. 68.
Ebenda, S. 70: „Bezogen auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich wird ein vollständig rational handelndes Individuum zum Zeitpunkt der Konstitutionswahl sich für eine Entscheidungsregel zu entscheiden versuchen, die den Gegenwartswert der erwarteten Kosten, die es zu tragen haben wird, minimiert. Das tut es, indem es die Summe der erwarteten externen Kosten und der erwarteten Entscheidungskosten minimiert...“. Es ist nicht klar, ob sich diese Kosten in jedem Falle werden addieren lassen. Einen Kommentar zu diesen Kostenfunktionen gibt H.J. Kiesling, Potential Costs of Alternative Decision-Making Rules“, Public Choice, 4 (1968), S. 49–66.
An Individualistic Theory of Political Process, in D. Easton (Hrsg.), Varities of Political Theory, Engelwood Cliffs, 1966, S. 25–37, Zitat S. 29. Eine ähnliche Aussage auch bei E. Ostrom, Constitutional Decision-Making, unveröffentlichte Maschinenschrift.
M. Taylor, Proof of a Theorem on Majority Rule, Behavioral Science, 14 (1969), S. 228–231.
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Rae, D.W. (1979). Entscheidungsregeln und individuelle Werthaltungen bei der Wahl einer Verfassung. In: Pommerehne, W.W., Frey, B.S. (eds) Ökonomische Theorie der Politik. Hochschultext. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-67420-4_8
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