Zusammenfassung
Für den Fall, daß die Instanz die Handlungsalternative selbst auswählt, wird in dieser Arbeit stets angenommen, sie entscheide auf der Basis ihres bisherigen Informationsstandes. Sie ordnet dann den Umweltzuständen die Wahrscheinlichkeiten w (S1), ..., w (SS̄) zu (a priori-Wahrscheinlichkeiten der Instanz). Das Wahrscheinlichkeitsurteil ist in der Realität aber keineswegs unveränderbar; es kann durch Beschaffung weiterer Informationen den neuen Erkenntnissen entsprechend korrigiert werden. Z. B. ist es der Instanz möglich, ihr Wahrscheinlichkeitsurteil über den zukünftigen Preis eines Produkts zu verbessern, indem sie sich nicht nur über den jetzigen Preis, sondern auch über die Preisentwicklung in der Vergangenheit und die Zahl der Konkurrenten informiert. Vor allem kann sie in der Realität auch bei denjenigen Personen Informationen einholen, die als Mitglieder eines Entscheidungsgremiums in Betracht kommen.
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© 1979 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Laux, H. (1979). Zur Bewertung von Informationen. In: Der Einsatz von Entscheidungsgremien. Heidelberger betriebswirtschaftliche Studien. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-67241-5_5
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