Zusammenfassung
Das Abholwesen des Traumes muß keinerlei mythologische Merkmale tragen. Es muß nicht das „Gramannl“ oder der „schwarze Mann“ oder der „Hans Mumm“ des Westerwalds in die Erscheinung treten, sondern es können auch Diebe, Räuber, Bettler und ähnliche unmythologische Gestalten am Werk sein, die das träumende Kind holen und morden wollen. Die abendlichen „Einbildungsängste“ veranlassen die Kinder zu den gleichen Vorsichtsmaßnahmen, wie sie von den Thalheimer Kindern beschrieben wurden. Nicht selten fühlen sich die Kinder dazu getrieben, vor dem Zubettgehen unter ihre Lagerstatt zu schauen. Sie vermuten den Einbrecher weit häufiger dort als in anderen, für lichtscheues Gesindel günstigeren Schlupfwinkeln der Wohnung. Solche Einbrecher, die sich für ihr gesetzwidriges Handwerk so leicht entdeckbar und so wenig aktionsfähig unter eine Kinderbettstelle zu verstecken pflegen, sind samt und sonders „Einbrecher“ in das Leben des Kindes, das im Gestaltwandel den Untergang seiner kleinkindlichen Existenz und den Verlust pflegerischer Geborgenheit in dieser Zuordnung erlebt.
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Learn about institutional subscriptions4. Abholwesen des Traumes
Die Angst des Kindes. Bern 1948.
Wandlung und Reifung in den Träumen von Kindern und Jugendlichen, veröffentlicht in Menschliche Reifung im Sinnbild. Leipzig 1943.
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© 1953 Johann Ambrosius Barth-Verlag, Frankfurt
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Bühler, C., Bilz, J. (1953). Abholwesen des Traumes. In: Das Märchen und die Phantasie des Kindes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-66643-8_16
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-66643-8_16
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