Zusammenfassung
Die Initiativen der Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Forschung und Technologie bzw. früher Bildung und Wissenschaft, durch Sonderprogramme die Entwicklung und breite Anwendung der Datenverarbeitung zu fördern, mußten zwangsläufig auch auf den Einsatz im Bereich der Medizin Einfluß nehmen. Für uns Mediziner bedeutete dieses, daß die Aktivitäten, die schon an einzelnen Stellen begonnen worden waren, nunmehr in ihren Zielvorstellungen allgemein anerkannt und damit das gesamte Vorhaben aufgewertet wurde. Gleichzeitig bedeutete dieses Programm für interessierte Arbeitsgruppen konkrete materielle Unterstützungen und, zumindest in einem Teil der Fälle, ein Zusammenführen mit leistungsfähigen Herstellern. Damit ergab sich eine Gruppe von Vorhabenträgern, die mit Hilfe der Mittel aus dem Bundesministerium für Forschung und Technologie bestimmte Forschungsvorhaben durchführten bzw. noch durchführen. Daneben steht eine andere, mindestens ebenso große Gruppe, welche ohne bzw. z. Zt. ohne Förderung durch das BMFT ihre Arbeiten vorantreibt. Diese Unterscheidung ist Eingeweihten längst bekannt. Ich möchte trotzdem auf sie hinweisen, weil ich der Meinung bin, daß hier bei sinnvollem Vorgehen keine konträren, schlechteren oder Doppellösungen entstehen müssen.
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Ehlers, C.T. (1976). Aufgaben des Sachverständigenkreises „Datenverarbeitung im Gesundheitswesen“. In: Schneider, B., Schönenberger, R. (eds) Datenverarbeitung im Gesundheitswesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-66480-9_5
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