Zusammenfassung
Bei der Diskussion um die legale Stellung der Modedrogen steht im Hintergrund die Frage, ob der Staat überhaupt legitimiert sei, regelnd einzugreifen. Es wird argumentiert, daß Drogenkonsum ein Teil der Privatsphäre ist und der Staat sich prinzipiell aus dem Privatraum des Individuums heraushalten sollte, eine Auffassung, die z.B. auch zu einer Revision des Sexualstrafrechts führte. BURGER (1973) bezeichnete es als eines der fundamentalsten Grundrechte des Menschen, die Mittel frei wählen zu dürfen, mit denen er sein Innenleben erforschen will. SARTRE (sh. GROSSER 1974) ging sogar so weit, ein Recht auf Selbstzerstörung zu postulieren und bezog dabei auch das Recht zum ungestörten Selbstmord mit ein. Weniger radikal war Szasz (1971), als er zwar ebenfalls das Recht auf Selbstmedikation vertrat, es aber zunächst nur für Erwachsene gelten lassen wollte und zusätzlich die Einschränkung machte, daß dieses Recht nicht zu einem Schaden für andere Menschen führen dürfe. Szasz diente als Modell die Regelung für den Alkoholkonsum.
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Schenk, J. (1975). Das Problem einer juristischen Regelung. In: Droge und Gesellschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-66247-8_19
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