Zusammenfassung
Für die Diskussion um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung, die gegenwärtig in allen entwickelten Industrieländern geführt wird, gilt es als selbstverständlich, daß für alle als behandlungsbedürftig geltenden Zustände ärztliche Hilfe in erreichbarer Nähe gewährleistet sein soll. Neben der Versorgung durch den Arzt gilt die Selbstbehandlung oder die Beratung durch Nicht-Ärzte als zweitrangig, risikoreicher, ja, zum Teil als illegitim. Die Diskussion stellt die umfassende Kompetenz des Arztes für alle individuellen Leidenszustände nicht mehr in Frage. Behandlungsbedürftigkeit, die nicht in die Hände des Arztes gehört, sondern Berufen anderer Vorbildung anvertraut werden sollte, bedarf gegenüber diesem Grundsatz einer besonderen Rechtfertigung. Schwierigkeiten bereitet die Ermittlung und allgemeine Anerkennung der Kriterien, nach denen eine umfassende ärztliche Versorgung als sichergestellt gelten kann. Die rohen Zahlen über die Arztdichte im Verhältnis zur Bevölkerung, mit denen man sich noch in der Vergangenheit begnügte, reichen nicht aus. Die Ermittlung der spezifischen Bedürfnisse nach medizinischen Leistungen, die ihrerseits ja auch arbeitsteilig spezialistisch erbracht werden, steht noch vor vielen ungelösten Fragen.
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von Ferber, C. (1975). Von der „aristokratischen“ zur „sozialstaatlichen“ modernen Medizin. In: Soziologie für Mediziner. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-66145-7_2
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