Zusammenfassung
Im allgemeinen werden Beamte mit einem bestimmten Lebensalter pensioniert. Sie treten mit gekürzten Bezügen in den Ruhestand. Hochschullehrer werden „emeritiert“. Sie werden ihrer Pflichten entbunden, behalten aber ihre vollen Dienstbezüge. Sie brauchen keine Vorlesungen mehr zu halten, aber sie können es, wenn sie wollen. War man Direktor eines Instituts, so geht dessen Leitung an den Nachfolger über. Er muß nicht, aber er kann dem Vorgänger die Möglichkeit geben, im Institut weiter zu arbeiten. In der Regel sieht ein Hochschullehrer in der Entpflichtung die erwünschte Gelegenheit, sich, bei abnehmenden Kräften, nach der Befreiung von den Lasten der Verwaltung und des Unterrichts ganz seiner wissenschaftlichen Arbeit hinzugeben. Im Zuge der heutigen Reformbestrebungen wird wohl das Privilegium der Emeritierung, wie manche gute Tradition, verschwinden. Es wäre schade. Denn viele brauchen die ungekürzten Bezüge, wenn sie als „Privatgelehrte“ ihre Arbeit fortsetzen wollen.
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von Frisch, K. (1973). Nach Der Emeritierung (Seit 1958). In: Erinnerungen eines Biologen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61968-7_18
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