Zusammenfassung
Die Bedeutung eines umfangreichen Aktenmaterials als Unterlage für die Begutachtung darf nicht unterschatzt werden. Bei der psychiatrischen Begutachtung geht es zwar in der Regel um eine Aussage uber den psychischen Zustand und seine Auswirkung auf einen ganz bestimmten Sachverhalt (z. B. Straftat oder Abschluß eines Rechtsgeschäftes oder smwere Eheverfehlung) bzw. über den Zusammenhang des psychischen Zustandes mit einem bestimmten Samverhalt (z. B. Unfall, Kriegsgefangensmaft oder Krankheit), für den nur ein Teil der Akten unmittelbare Hinweise gibt. Dom lassen die Akten - da sie stets bestimmte Aussmnitte aus dem Lebenslängsschnitt wiedergeben - vielfam gewisse Schlüsse auf den psymismen Zustand zu anderen Zeiten, auf den Beginn bestimmter Auffälligkeiten, auf ähnliche oder andere Reaktionen in anderem Zusammenhang usw. zu.
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Göppinger, H. (1974). Begutachtung. In: Praxis der Begutachtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61938-0_2
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