Zusammenfassung
Die Stützung der Brücken hat folgende Funktionen zu erfüllen:
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1.
die Lasten aus Eigengewicht, Verkehr, Sonderlasten usw. auf die Gründungskörper zu übertragen;
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2.
bei statisch unbestimmter Lagerung des Tragwerkes Zwangs-Auf-lagerkräfte aus Vorspannung, Temperaturdifferenzen oder dergl. auf die Gründungen zu übertragen;
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3.
horizontale Komponenten der Auflagerkräfte, verursacht durch Wind, Bremsen der Fahrzeuge, Lagerreibung, Zwang, Erdbeben usw., auf die Gründungskörper zu übertragen;
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4.
Längenänderungen der Überbauten (Brückentragwerk) und Pfeiler infolge von Temperatur, Vorspannung, Schwinden und Kriechen des Betons usw. zwanglos oder mit nachweisbaren und aufnehmbaren Zwangskräften zu ermöglichen.
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5.
Verformungen der Über- und Unterbau-Tragwerke wie Durchbiegung der HT mit entsprechenden Auflager-Drehwinkeln, Verdrehung bei Torsion, Setzung oder Verdrehung der Gründungskörper (Stützensenkungen) ohne Zwang oder mit nachweis- und aufnehmbaren Zwangs-kräften zu ermöglichen;
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6.
die Stützung muß sicher und dauerhaft sein und sie soll einfach und wirtschaftlich herstellbar sein;
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© 1979 Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg
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Leonhardt, F. (1979). Stützung der Brücken. In: Vorlesungen über Massivbau. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61863-5_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-61863-5_10
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