Zusammenfassung
Städtische Pfandleihen waren früher sehr verbreitet. Es gab aber niemals ein kommunales Monopol, vielmehr waren und sind private Pfandleiher neben den städtischen Pfandleihen tätig. Auf Anregung dieser privaten Pfandleiher entschlossen sich in den Jahren des Wohlstands (um 1970) viele Städte, ihre Pfandleihen zu schließen, weil sie diese Einrichtungen nicht mehr für notwendig erachteten. Die weitere Entwicklung muß zeigen, ob diese Entscheidung richtig war. Inzwischen gibt es nur noch die oben aufgeführten sieben städtischen Pfandleihen.
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Literatur
Diese Angaben und die Unterlagen für die nachfolgende Darstellung hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter öffentlicher Leihämter (Stadtoberamtsrat König, Mannheim, als Vorsitzender sowie Di-rektor Reinhold, Köln) dankenswerterweise zur Verfugung gestellt.
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Püttner, G. (1984). Die Pfandleihen (Pfandkreditanstalten/Leihämter). In: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61720-1_14
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