Zusammenfassung
In jedem Gemeinwesen ist die Ausgestaltung der Finanzordnung von zentraler Bedeutung und entscheidender Indikator für die reale Machtverteilung im Staat. Dies gilt ganz besonders für ein stark föderalistisch geprägtes Gefüge wie die Bundesrepublik. Gemäß der historischen Erkenntnis, daß „wer zahlt, auch anschafft“, ist die Frage der Verteilung der Finanzgewalt überspitzt ausgedrückt die „Seinsfrage“ jeder staatlichen und kommunalen Ebene besonders in föderalen Staatsordnungen und prägt damit maßgeblich die Verfassungswirklichkeit. Vot allem das Tauziehen und mitunter der Kampf um den „Finanzkuchen“, die ständigen Verteilungskonflikte zwischen und innerhalb der verschiedenen Ebenen um das Steueraufkommen machen dies evident. Geht man von den finanziellen Wünschen aus, so ist gerade der Finanzausgleich - bildlich gesprochen - eine zu kurz geratene Finanzdecke, an deren Zipfel ständig gezerrt wird; erist permanent in Bewegung, einem dauernden Wandel unterworfen und folglich von immerwährender Dynamik, von regelmäßig wiederkehrenden Forderungen und Konflikten geprägt. Jede Art, den Finanzausgleich zu ordnen, hat deshalb nur eine begrenzte Lebensdauer; die Finanzverfassung und vor allem der komlllunale Finanzausgleich wandeln sich sowohl mit den Aufgaben als auch mit den Einnahmen, nicht zuletzt aber auch mit den politischen Auffassungen.1
Für das Anfertigen der Tabellen danke ich den Herren Orr A. Beyenbach....F. Kürtz
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Literatur
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Katz, A. (1985). Der kommunale Finanzausgleich. In: Püttner, G. (eds) Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Monographien aus dem Gesamtgebiet der Physiologie der Pflanzen und der Tiere, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61656-3_15
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