Zusammenfassung
Durch Zusammenfassung und Erweiterung der bisherigen Partialanalysen sollen in diesem Kapitel die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Alterssicherungssysteme analysiert werden, wobei es vorrangig um einen Vergleich von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren geht. Wie die Überschrift anzeigt, werden hier nur Aussagen über Tatsachenfragen angestrebt, ohne daß irgendetwas zu deren Wünschbarkeit geäußert wird. Man sollte sich folglich hüten, aus Feststellungen wie „der Kapitalbestand sinkt infolge dieser oder jener Maßnahme“ eine Verschlechterung der ökonomischen Situation abzuleiten; alle Probleme, die Effizienz, Wohlfahrt und Gerechtigkeit betreffen, bleiben für das nächste Kapitel aufgespart.
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Literatur
Dieser Terminus ist von Weizsäcker [1962] entlehnt.
In diesem Sinne meint auch Hahn [1986; 355]: “The theory of growth is now definitely somewhat in eclipse and I am not sure that this fate is not deserved. The major part of this theory was concerned with steady states and it was never clear why, even given the commitment to equilibrium analysis, this particular equilibrium should be of central interest.”
Wir beabsichtigen hier keine Erörterung kapitaltheoretischer Fragen oder eine Behandlung des Problems, warum die Grenzproduktivität des Kapitals positiv sein sollte, sondern halten es mit Pareto [1897; 304], zitiert nach Kuenne [1963; 286]: “To ask ‘why a capital good is productive’ is to ask why a cherry tree produces cherries. Political Economy need not resolve this question.”
Es ist deshalb unzutreffend, wenn Dinkel [1984; 174] meint: „Während die Einführung einer Versicherung mit Kapitaldeckung zu einer weitgehenden Übernahme des vorher privaten Kapitalstocks führt, wird das Umlageverfahren ergänzend zum weiterbestehenden Kapitalstock installiert.“ (Hervorhebung im Original.) Dinkel begründet dies mit der Zunahme des Zinses bei Einführung eines Umlageverfahrens. Aber der Zins nimmt nur aufgrund der Reduktion der privaten Ersparnis zu.
Feldsteins [1977; 177] Analyse enthält in dieser Hinsicht einen Fehler, wenn er zur Ableitung der Resultate die Budgetbeschränkung der Rentenversicherung in die individuelle Budgetbeschränkung einsetzt, um damit Einkommenseffekte auszuschalten. Dieses Vorgehen ist nur bei Gültigkeit des Versicherungsprinzips zulässig; kennzeichnend für ein Steuer-Transfer-System ist gerade die Tatsache, daß sich Einkommenseffekte einstellen.
Diesen hehren Terminus hält etwa Rürup [1979; 547] für angebracht. Vgl. zur Interpretation der Mackenroth-These auch Schmähl [1981].
Mackenroth [1952; 41]. Hervorhebung im Original gesperrt.
Mackenroth [1952; 42]. In ähnliche Richtung argumentieren Hankel und Zweig [1957], Eekhoff [1985] sowie Ribhegge [1987]. Die kluge Entgegnung von Willgerodt [1957] auf den Beitrag von Hankel und Zweig enhält bereits etliche der hier erörterten Gegenargumente.
Mackenroth [1952; 42].
Schmähl [1981] spricht in diesem Sinne von der Notwendigkeit einer Längsschnittbetrachtung anstelle der statischen Querschnittbetrachtung, die mit der Mackenroth-These angestellt wird.
Dies betont auch Willgerodt [1957; 184].
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Homburg, S. (1988). Positive Theorie der Alterssicherung. In: Theorie der Alterssicherung. Studies in Contemporary Economics. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61560-3_5
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