Zusammenfassung
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegt jede Grabungstätigkeit den Denkmalschutzgesetzen, welche in Länderkompetenz erlassen werden. Grundsätzlich werden Ausgrabungen durch die Denkmalbehörden (z.B. Denkmalpflegeämter) durchgeführt. Diese können Grabungsgenehmigungen auch an Dritte erteilen, behalten jedoch die fachliche und rechtliche Aufsicht. Eine Übertragung von Grabungsaufgaben oder die Erteilung einer Grabungsgenehmigung an den Anthropologen ist daher grundsätzlich möglich. Er wird jedoch in der Regel zu den Grabungen hinzugezogen, zumeist auch erst nach Grabungsbeginn. Seine Beteiligung bereits in der Planungsphase ist immer noch selten realisiert, wodurch es meist zu einer Benachteiligung der spezifisch anthropologischen Gesichtspunkte kommt. Am häufigsten ist die Freilegung und Bergung menschlicher Überreste ausschließlich durch den Archäologen bzw. archäologisch interessierten Laien. Da der Anthropologe auf diese Weise weder die Grabungssituation aus eigener Anschauung kennt, noch die für moderne Untersuchungsgänge erforderlichen Begleitmaßnahmen berücksichtigt werden, bleiben seine Aussagen notwendig hinter den eigentlichen Möglichkeiten zurück. Die Beteiligung des Anthropologen bei der Planung und Durchführung der Grabung muß daher selbstverständlich sein.
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Herrmann B, Grupe G, Schutkowski H, Inst Wiss Film (1987) Bergung und Bearbeitung von Körpergrabskeletten. Film C 1626 des Inst Wiss Film, Göttingen 1988
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© 1990 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Herrmann, B., Grupe, G., Hummel, S., Piepenbrink, H., Schutkowski, H. (1990). Feldmethoden. In: Prähistorische Anthropologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61514-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-61514-6_3
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-52541-7
Online ISBN: 978-3-642-61514-6
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