Zusammenfassung
Schon zu Lebzeiten meiner Frau gab es immer wieder Ärger mit der Wirtin, der das Haus in der Veterinärstraße gehörte. Schließlich nahm ich mir einen tüchtigen Anwalt und schloß eine Rechtsschutzversicherung ab. Insgesamt hat der Anwalt der Wirtin sieben Prozesse gegen mich angezettelt; er verlor sie alle. Die Begründungen für die Klagen waren meist mehr als fadenscheinig. So flatterte mir eines Tages eine fristlose Kündigung der Wohnung ins Haus. Die Begründung: Das Vertrauensverhältnis zwischen mir und der Wirtin sei gestört. Ich kannte die Wirtin gar nicht, hatte auch nie einen Kontakt, auch keinen brieflichen mir ihr, war ihr nie begegnet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Anwalt der Wirtin wirklich der Meinung war, dies sei ein ausreichender Kündigungsgrund. Es mag zwei Gründe für das ungehörige Verhalten des gegnerischen Anwaltes gegeben haben: Entweder hoffte er, mich durch ständige Belästigung zur Aufgabe der Wohnung zu bewegen; bei einer Neuvermietung konnte er nämlich erheblich höhere Miete verlangen (was denn auch schließlich geschah). Dazu kommt zuweilen — ich unterstelle das dem Anwalt nicht —, daß ein Anwalt auch für verlorene Prozesse seine Gebühren kassieren kann.
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Autrum, H. (1996). Deterministisches Chaos7. In: Hansjochem Autrum: Mein Leben. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61410-1_27
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