Zusammenfassung
Im August 1995 ging unter Schlagzeilen wei „Schawarzer Postzusteller aus Dorf geekelt“ oder „In Vachdorf will man keinen farbigen Postler“ eine Welle der Empörung durch die Medien:
„Wegen seiner schwarzen Haufarbe“ - so die dpa-Meldung - „darf ein Mann aus Mosambik in Vachdorf … in Südthüringen keine Briefe mehr austragen. Die Post mußte ihn zum Fahrdienst versetzen, weil es mit den Bewohnern des Ortes bereits nach einigen Tagen zu Konflikten gekommen war. Die Sprecherin der Postdirektion Erfurt…, sagte…, der Mitarbeiter werde bei der Post als zuverlässige und gute Arbeitskraft geschätzt. Er habe der Versetzung zugestimmt, weil die täglichen Konfrontationen auch für ihn erschüttend gewesen seien“1.
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Wolf, G. (1996). Strafbarkeit wegen „Diskriminierung“ ?. In: Joerden, J.C. (eds) Diskriminierung Anti-diskriminierung. Schriftenreihe des Interdisziplinären Zentrums für Ethik an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-61193-3_8
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