Zusammenfassung
Ende 1992 wurde die Krankenhauspolitik mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) dramatisch geändert. Das GSG enthält folgende für die Krankenhäuser wichtige Aussagen: Ersatzlose Aufhebung des Selbstkostendeckelungsprinzips; Neuregelung der Grundsatz für die Pflegesatzregelung; „Deckelung“ der Krankenhausbudgets in den Jahren 1993 bis 1995; Neuregelung der Kostenerstattung der liquidationsberechtigten Ärzte, stärkere Differenzierung der Pflegesätze; teilweise Lösung der Pauschalförderung von der Planbettenzahl; Einführung einer begrenzten Investitionsförderung durch den Träger; Finanzierung von Rationalisierungsinvestitionen über die Pflegesätze; Pflegesatzfähigkeit der Instanthaltungskosten ab 1994 für die Krankenhäuser in den neuen Bundesländern; Verpflichtung zur Anpassung der bis 31.12.1992 rechtswirksam gewordenen Budgets mit Wirkung ab 1.1.1993; Inkraftsetzung der Pflegepersonalregelung; Sicherung des Vorrangs teilstationärer Behandlung; Veränderung der Zuzahlung; Erleichterung der Kündigung von Versorgungsverträgen; Erleichterung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen; Mögliche Verordnung bei dreiseitigen Verträgen; Neuregelung der Standortbestimmung bei medizinischen Großgeräten; Durchführung von Modellvorhaben zur Prüfung der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung; Ausweitung der Krankenhausstatistik.
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Literatur
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Winter, U.J. (1997). Haben die Änderungen im deutschen Gesundheits-System während der letzten Jahre eine inhumane Medizin zur Folge?. In: Ratajczak, T., Schwarz-Schilling, G. (eds) Die Budgetierung des Gesundheitswesens. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-60834-6_9
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