Skip to main content

Abfallüberwachung — eine Bilanz Das Spannungsfeld zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Kontrolle

  • Chapter
  • 174 Accesses

Zusammenfassung

Der Titel des Beitrags läßt erkennen, daß wir uns an dieser Stelle nicht mit Hausmüll und solchen Abfällen befassen, die von den primär entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften (Andienungszwang) entsorgt werden. Die gesetzlich herausgestellte Abfallüberwachung erstreckt sich hauptsächlich auf die nachweispflichtigen Abfälle, und das sind in erster Linie die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Nach dem geltendem Recht zählen hierzu auch die überwachungsbedürftigen Reststoffe. Ab 7. Oktober 1996, mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, werden auch diese zu besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung und insoweit von Gesetzes wegen nachweispflichtig. Gerade die Unterscheidung zwischen Abfall und Reststoff hat sich als ein Hauptproblem für die Abfallüberwachung nach bisherigem Recht herausgestellt. Für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Nachweispflicht, für Reststoffe („Wirtschaftsgut“) auch, wenn es sich um die gleichen Abfallschlüssel mit der gleichen Gefährlichkeit handelt, war bisher eine solche Nachweispflicht nicht allgemein verbindlich vorgeschrieben. Die zuständigen Behörden der Länder konnten lediglich durch Einzelanordnungen einen Nachweis verlangen. Allein aus diesem Grund existieren keine zuverlässigen Abfallmengenstatistiken. Die Mengenentwicklung kann folglich nur für die exakt erfaßten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung nachvollzogen werden. Hier allerdings zeichnet sich ein deutlicher Mengenrückgang ab, wenn man von kontaminierten Böden absieht. Der Mengenrückgang hat mehrere Ursachen:

  • Die innerbetriebliche Vermeidung hat gegriffen.

  • Die ordnungsgemäße Verwertung hat zugenommen.

  • Der Kostendruck (einschl. von Abgaberegelungen) durch das hohe technische Niveau der Sonderabfallbehandlung und -beseitigung macht sich deutlich durch den Anstieg von Vermeidung und Verwertung bemerkbar.

  • Nicht bezifferbare Sonderabfallmengen wandern in den rechtlichen Grauzonen zwischen Beseitigung und Verwertung, z.T. auch illegal, in die Abfallverbringung, ohne daß sie einer staatlichen Überwachung zugänglich waren (Billigentsorgung).

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD   69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Authors

Editor information

Editors and Affiliations

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1997 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Zubiller, CO. (1997). Abfallüberwachung — eine Bilanz Das Spannungsfeld zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Kontrolle. In: Schimmelpfeng, L., Gessenich, S. (eds) Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-60554-3_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-60554-3_3

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-540-61702-0

  • Online ISBN: 978-3-642-60554-3

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics