Zusammenfassung
Nur selten sind überhaupt Versuche zu verzeichnen, die Ersatzmieterstellung in ein bestehendes dogmatisches Gerüst einzuordnen. Die meisten davon konnten von vornherein nicht überzeugen und sind mehr oder weniger deutlich abgelehnt worden, so etwa die vorgeschlagene Anwendung des § 254 im Rahmen des § 552 deswegen, weil es sich hierbei um einen Erfüllungsanspruch handele1. Auch eine analoge Anwendung des § 570 kommt angesichts dessen klaren Ausnahmecharakters nicht in Betracht2. Zudem sind seine Rechtsfolgen zu weitgehend, da diese Norm das ersatzlose Abgehen vom Vertrag gestattet.
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Kandelhard, R. (1999). Die dogmatische Einordnung der Ersatzmieterstellung. In: Die Rechte des Wohnraum- und des Gewerberaummieters zur Realisierung einer Bedarfsänderung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-60040-1_7
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