Zusammenfassung
In der Festschrift für Otto Pribilla hat Ulsenheimer1, einer der profiliertesten Praktiker des Arzthaftungsrechts in Deutschland, festgestellt, daß der Rechtsmediziner bei der Begutachtung von Behandlungsfehlern und deren Kausalität für den Tod oder die Körperverletzung eine besonders herausragende Stellung einnehme, da er in Strafsachen nahezu ausnahmslos von der Justiz als Gutachter herangezogen werde. Die Gründe dafür seien dreierlei: Zum einen sei der Rechtsmediziner in der Argumentations- und Denkungsweise der Juristen zu Hause, zum anderen bestehe keine „unterschwellige Standessolidarität“ gegenüber den betroffenen Klinikern und schließlich bestünden zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft einerseits und dem nächstgelegenen rechtsmedizinischen Institut andererseits durch die laufende Gutachtenerstattung in zahlreichen anderen Bezügen oftmals enge Kontakte und ein besonderes Vertrauen in die Kompetenz und Unabhängigkeit des Rechtsmediziners. An dieser Praxis sei nichts auszusetzen, solange es lediglich um die Feststellung und Erläuterung der Endzustände der Krankheitsverläufe auf der Grundlage von Obduktionsergebnissen oder um offensichtliche Behandlungsfehler, eindeutige Befunde oder klar zu Tage liegende Kausalverläufe gehe. Bedenklich sei es jedoch, wenn der Rechtsmediziner in schwierigen Fällen nach speziellen „Kunstregeln” auf den jeweiligen Fachgebieten, nach dem jeweiligen „Stand der Wissenschaft“ der betroffenen Disziplin, Erfahrung und Gepflogenheiten im klinischen Alltag und anderem gefragt werde.
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Literatur
Ulsenheimer, Rechtliche Grundlagen und Schranken rechtsmedizinischer GutachtertAtigkeit im Strafprozeß, in Festschrift zum 70. Lebensjahr für Prof. Dr. med. Dipl.-Chem. Otto Pribilla, Hrsg. W. Klose, M. Oehmichen, 1990
Bergmann, Verhalten der Betroffenen im Strafprozeß, in Bergmann/Kienzle, Krankenhaushaftung, 1996
Schlund, Der Arzt als Sachverständiger und Gutachter, in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 1992, § 122, Rz. 20 f.
Mattig, Die Komplikationsdichte ärztlicher Eingriffe, 2. A., 1983
Janssen/Püschel, Zur Frage der Gutachter-Kompetenz in der Beurteilung ärztlicher Behandlungsfehler (sog. Kunstfehler), MedR 1998, 119
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Eisenmenger, W. (2000). Die Kompetenz des Rechtsmediziners im Strafverfahren gegen Ärzte. In: Ratajczak, T., Schwarz-Schilling, G. (eds) Medizin und Strafrecht. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59701-5_4
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