Zusammenfassung
In diesem Beitrag soll unter Telemedizin derjenige Teilbereich der Telematik verstanden werden, der die Erbringung ärztlicher Leistungen mit Hilfe der Möglichkeiten der Informatik zum Ziel hat und unter Berufsrecht die Berufsordnung für die Ärzte, bei der es sich um Satzungsrecht der einzelnen Landesärztekammern auf der Grundlage der Kompetenzzuweisung durch das jeweilige Kammergesetz handelt. Die Berufsordnungen folgen weitestgehend der Muster-Berufsordnung, die der Deutsche Ärztetag beschließt. Abweichungen in einer der 17 ärztlichen Berufsordnungen von der Muster-Berufsordnung haben ihre Ursache im unterschiedlichen Wortlaut der kammergesetzlichen Ermächtigungsnormen, in unterschiedlichen Interpretationen der Aufsichtsbehörden (es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Satzung) oder einem in einzelnen Kammern unterschiedlich empfundenen Regulierungsbedarf bei besonderen Problemlagen. Für den Bereich der Telemedizin ist in diesem Zusammenhang eine Berufspflicht relevant, die sich nicht in der Muster-Berufsordnung, jedoch in der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen2 findet, wonach sich der Arzt Angaben zur Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs sowie zu Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung nur durch eine von der Ärztekammer betriebene oder mit der Ärztekammer durch einen Kooperationsvertrag verbundene Zertifizierungsstelle in Signaturschlüssel-Zertifikate oder Attributzertifikate nach dem Signaturgesetz3 bzw. der Signaturverordnung4 aufnehmen lassen darf.
„Wenn der Kranke beim Facharzt und in der Klinik gründlich untersucht und behandelt wird, kann sich folgender Aspekt zeigen: Die Diagnostik geschieht durch immer zahlreicher werdende Apparate- und Laboratoriumsuntersuchungen. Die Therapie wird zur errechenbaren, immer komplizierter werdenden Anwendung der Mittel für den durch diese diagnostischen Daten erschöpften Fall. Der Kranke sieht sich in einer Welt von Apparaturen, in der er verarbeitet wird, ohne dass er den Sinn der über ihn verhängten Vorgänge versteht. Er sieht sich Ärzten gegenüber, deren keiner sein Arzt ist“ (Karl Jaspers)1
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Editor information
Editors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 2001 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Burger, R. (2001). Berufsrechtliche Aspekte der Telemedizin. In: Dierks, C., Feussner, H., Wienke, A. (eds) Rechtsfragen der Telemedizin. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59568-4_11
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-59568-4_11
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-67927-1
Online ISBN: 978-3-642-59568-4
eBook Packages: Springer Book Archive