Zusammenfassung
Fast jedes Unternehmen verfügt heute über eine eigene Internet-Homepage, mit der es sich nicht nur selbst in der Öffentlichkeit darstellt, sondern auch seine Produkte und Leistungen anbietet. In der Regel sind diese Seiten sehr vertriebslastig ausgelegt, da der mit dem Medium Internet verbundene Veröffentlichungseffekt vorwiegend zur Ausschöpfung neuer Vertriebskanäle und damit zu Verkaufszwecken genutzt werden soll. Zielgruppe der „klassischen“ Internet-Präsenz ist somit der Käufer. Aber auch der Einkauf hat über die Internet-Seiten seines Unternehmens die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Sein „Kunde“ sind die aktuellen und potenziellen Lieferanten sowie mögliche Kooperationspartner. Mit speziell für den Einkauf zugeschnittenen Seiten können vor allem folgende Zwecke verfolgt werden:
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Darstellung der Einkaufspolitik und —ziele des Unternehmens
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Benennung kompetenter Ansprechpartner für potenzielle Lieferanten
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Veröffentlichung von Ausschreibungen bzw. Hinweise auf Auktionen
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Gewinnung von Lieferantendaten für die Lieferantenbeurteilung
Bei der Darstellung der Einkaufspolitik und -ziele dürfen dabei natürlich keine strategischen oder gar deheimen Grundsätze veröffentlicht werden; der Lieferant soll vielmehr wissen, auf welche Art und Weise eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen möglich ist. Dabei geht es insbesondere darum, den Lieferanten über die einzukaufenden Warengruppen bzw.
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Literatur
vgl. bei IBM, http://www-l.ibm.com/procurement/html/core_values.html
Intercast, vgl. http://www.iid.de/service/software/intercast.html
Internet-Fernsehen, vgl. http://www.metager.de/ntv/
Dirk Schuhmacher, Gegendarstellungen auf Webseiten, ITM Münster, http://www.dfn.de/service/ra/aktuelles/Gegendarstellung.html
Tobias H. Strömer, Daten auf Wanderschaft — Wie personenbezogene Daten im Internet zu behandeln sind, http://www.netlaw.de/newsletter/news0004/daten.htm
so macht es die Fa. Sachs, http://www.sachs-ag.de/deutsch/einkauf/formular.htm
Wolfgang Däubler, Erhebung von Arbeitnehmerdaten, CR 1994, S. 103
Materialien zum Datenschutz, http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/info/handel.htm
Däubler, aaO, S. 104
BverfG, Urteil vom 15.12.1983; Az.: 1 BvR 209/83; NJW 84, 419
vgl. BVerfG, NJW 1991, S. 2411 f.
vgl. Thilo Weichen, Verhängnisvolle Datenschutzselbstauskünfte, CR 1995, 361–364, 362
Dieser Hinweis fehlt auf dem Formular der Sachs AG, vgl. http://www.sachs-ag.de/deutsch/einkauf/formular.htm
BAG, Urt. v. 20. 5. 1999–2 AZR 32 0/98, NJW 1999, 3653
BverfG, NJW 1991, S. 2411
BAG, 2 AZR 470/98
Wolfgang Däubler, Erhebung von Arbeitnehmerdaten, CR 1994, S. 103
Däubler, aaO, S. 103
BAG, Urt. v. 20. 5. 1999–2 AZR 32 0/98, NJW 1999, 3653
Eine Übersicht findet sich bei Dieter Koeve, Urheberrecht im Internet, http://www.raekoe.ve.de/urheb.htm
OLG Köln, Urt. v. 06.07.2000, 18 U 34/00; http://www.netlaw.de
vgl. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht im Internet, Axel Nordemann/Heinz Goddar/Marion Tönhardt/Christian Czychowski, CR 1996, S. 645–657, 652
LG Wiesbaden, Beschl. Vom 09.08.2000, 3 O 129/00
Stefan Freytag, Urheberrecht im E-Commerce, Chancen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten, http://www.juramail.de/aufsatz/freytag
vgl. http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/bd_2000/00_07_07.htm
LG Hamburg, Urt. vom 12.07.2000, 308 O 205/00
Die Welt, 20.12.2000, siehe auch unter http://www.meome.de
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Puchert, S., Deutsche Telekom AG. (2001). Rechtsaspekte der Einkaufs-Homepage. In: Rechtssicherheit im Internet. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59548-6_4
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