Zusammenfassung
Durch das Aufbrechen der Monopole der Stromversorger seit April 1998 haben und werden sich im „Strommarkt“ gravierende Veränderungen ergeben. Zu Beginn der Liberalisierung profitierten hiervon insbesondere die Großverbraucher („Sondervertragskunden“). Die ungeklärten Fragen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Durchleitung verhinderten zunächst den Durchbruch des Wettbewerbs für den Tarifkunden, konnten ihn jedoch nicht aufhalten. Mittlerweile profitieren sämtliche Stromkunden und damit auch die privaten Endverbraucher vom heftigen Wettbewerb, der zu Preissenkungen und zu einer größeren Produktvielfalt geführt hat. Diese Vielfalt und die damit verbundene Werbung führte zunächst zu einer Verunsicherung der Verbraucher, da eine hinreichende Transparenz fehlt und die Verbraucher noch nicht gelernt haben, einen geeigneten Vergleich der Tarif- und Leistungsmerkmale durchzuführen. Hinzu kommt, dass insbesondere die ungeklärte Durchleitungsfrage und das damit verbundene Verhalten der Energieversorger maßgeblich zur Verunsicherung der Verbraucher beigetragen hat.
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Töpper, A. (2001). Organisierte Interessenvertretung der Tarifkunden/Verbraucher. In: Kahmann, M., König, S. (eds) Wettbewerb im liberalisierten Strommarkt. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59528-8_11
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