Zusammenfassung
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1.
Die Bedeutung der Lebendspende von Organen hat im vergangenen Jahrzehnt weltweit deutlich zugenommen. Dies gilt in besonderem Maß für die Bundesrepublik, aber auch für ganz Europa, wobei weiterhin signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten bestehen. Seit Mitte der 90er Jahre ist jedoch ein so eindeutiger und allgemeiner europäischer Trend hin zur Organlebendspende — gerade auch unter nicht miteinander verwandten Personen — zu verzeichnen, daß sich die wenigen Staaten, auf die dies nicht zutrifft, deutlich vom europäischen Gesamtbild abheben. In internationaler Perspektive gewinnen Modelle wie die Überkreuz-Lebendspende, Austauschmodelle für Lebend- und Leichenorgane und die altruistische Lebendorganspende unter einander fremden Menschen an Relevanz.
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2.
Die Regelung der Lebendspende von Organen in den §§ 8 und 19 Abs. 2 des deutschen Transplantationsgesetzes (TPG) enthält eine Reihe von Einzelnormen, die dem internationalen gesetzgeberischen Standard auf diesem Gebiet entsprechen, ja teilweise als vorbildlich gelten dürfen, jedenfalls aber einer angemessenen Auslegung zugänglich sind.
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Gutmann, T., Schroth, U. (2002). Zusammenfassung. In: Organlebendspende in Europa. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59405-2_7
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