Zusammenfassung
Die steigende Anzahl der von Unternehmen vorgelegten Umweltberichte zeigt, daß die Auseinandersetzung mit dem betrieblichen Umweltschutz zunehmend als erfolgswirksam angesehen wird. Die externe Umweltberichterstattung bildet in den meisten Unternehmen den Ausgangspunkt für die Ausgestaltung eines umweltbezogenen Rechnungswesens. Dies hängt damit zusammen, daß in erster Linie der externe Nutzen von Umweltberichten gesehen wird, der sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt:
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Infolge der freiwilligen Offenlegung von Umweltdaten und von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen kommt es zu einer Verbesserung des Unternehmensimages mit der Folge, daß die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz des Unternehmens bei seinen Anspruchsgruppen zunimmt.
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Ein Umweltbericht kann dazu beitragen, die Interessen der Anspruchsgruppen des Unternehmens zu befriedigen, und so deren Verhaltensweisen in für das Unternehmen positiver Weise beeinflussen. Beispiele hierfür sind die erhöhte Nachfrage umweltorientierter Kundensegmente, die größere Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Steigerung der Kreditwürdigkeit bei den Banken, die Herabsetzung von Versicherungsprämien, die Verbesserung des Verhältnisses zur Nachbarschaft und zu den Behörden, positive Medienberichterstattung sowie die Differenzierung von den Konkurrenten. Dies bedeutet insgesamt eine Erhöhung der langfristigen Erfolgsaussichten, die insbesondere im Interesse der Anteilseigner liegt (vgl. SCHALTEGGER/STURM [1994], S. 8 f. sowie Abschn. 1.4).
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Schließlich kann ein Umweltbericht dazu beitragen, daß die Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen sichergestellt wird. Dies bezieht sich zum einen auf die bereits erwähnte Umwelterklärung gemäß der EG-Ökoaudit-Verordnung sowie auf die Bestimmung des § 1 la der Störfallverordnung, nach dem der Betreiber einer Anlage Personen, die von einem Störfall betroffen werden könnten, sowie die Öffentlichkeit in geeigneter Weise und unaufgefordert über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einem Störfall informieren muß. Zum anderen können bereits vorhandene betriebliche Daten, die aufgrund rechtlicher Vorschriften zu dokumentieren sind, wie die Abfallbilanz eines Unternehmens, Eingang in den Umweltbericht finden (vgl. CLAUSEN/FICHTER [1996], S. 26).
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Steven, M., Schwarz, E.J., Letmathe, P. (1997). Beurteilung der Umweltberichterstattung. In: Umweltberichterstattung und Umwelterklärung nach der EG-Ökoaudit-Verordnung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59178-5_5
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