Zusammenfassung
Eine Zielgebietsagentur (auch Handling Agent genannt) vertritt die Interessen des Reiseveranstalters vor Ort und fungiert zum Teil auch als Leistungsträger. Dadurch entstehen dem Veranstalter zwar zusätzliche Kosten, doch wird, so KUBSCH (1991, S. 429), “ein guter Agent eher eine Kostenentlastung für die Reisekalkulation bedeuten. Dazu kommen als weitere Vorteile seine Orts- und Sprachkenntnisse sowie die im eigenen Lande erworbenen Branchen- und Menschenkenntnisse. Diesen Erfahrungsvorsprung muß der Veranstalter nutzen„. Zu den hauptsächlichen Aufgaben einer Zielgebietsagentur zählen:
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Organisation und Durchführung des Gästetransfers, von Ausflügen und Rundreisen; Unterstützung der Gäste beim Einchecken ins Hotel und am Flughafen;
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Gästebetreuung, sofern der Reiseveranstalter am Zielort keine eigene Reiseleitung unterhält; Vermittlung von Ausflügen, Mietwagen, Fahrkarten und Flugscheinen;
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Hilfestellung und Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung des Hoteleinkaufs; Abwicklung der Reservierungen und des Zahlungsverkehrs mit den Hotels;
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Qualitätskontrolle bei Hotels und sonstigen Vetragspartnern, Hilfe bei der Beseitigung von Reisemängeln im Zielgebiet und bei der Bearbeitung von Reklamationen;
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Marktbeobachtung im Zielgebiet hinsichtlich neuer Hotels, Ausflugsziele, Sport- und Unterhaltungsangebote;
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Repräsentanz gegenüber den offiziellen Tourismusbehörden und Fremdenverkehrseinrichtungen; Beratung in Rechts- und Steuerfragen, Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen für Reiseleiter;
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Notfallhilfe bei außergewöhnlichen Vorfällen (Autounfall eines Gastes, vergessenes Medikament, Strafverfolgung eines Kunden) und Anlaufstelle für alle Probleme, die weder von der Zentrale des Reiseveranstalters in Deutschland noch von der örtlichen Reiseleitung gelöst werden können.
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Pompl, W. (1997). Sonstige Leistungsträger. In: Touristikmanagement 1. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59147-1_10
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