Zusammenfassung
Die Parteien dieses protokolls
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in Würdigung der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus;
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in Anbetracht der weltweiten Dimensionen des modernen Tourismus, insbesondere der ständig steigenden Zahlen im Bereich des Ferntourismus;
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in dem Bewußtsein, daß länderübergreifende Maßnahmen und Regelungen geboten sind;
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in der Erkenntnis, daß eine intakte Natur und die Vielfalt des Lebens Grundlage vieler touristischer Aktivitäten sind;
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in Anerkenntnis der Tatsache, daß ein umweltverträglicher Tourismus zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beitragen kann;
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in Sorge darüber, daß ein unkontrollierter Tourismus die Natur und biologische Vielfalt als Grundlagen des Tourismus gefährdet und in manchen Regionen bereits geschädigt hat;
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in der Erwägung, daß touristische Aktivitäten einer gesellschaftlichen und politischen Steuerung bedürfen, insbesondere durch eigenverantwortliche Maßnahmen der Tourismuswirtschaft und durch planerische Instrumente, ökonomische Anreize, Aufklärungs-und Ausbildungsmaßnahmen der Politik, um die Umweltvertäglichkeit sicherzustellen;
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entschlossen, den touristischen Aktivitäten in besonders sensiblen Gebieten, namentlich in Schutzgebieten, Bergregionen, Küstengebieten und sonstigen attraktiven Naturräumen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
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in der Erwägung, daß bei der Förderung des umweltverträglichen Tourismus die Interessen der lokalen Gemeinschaften, einschließlich der indigenen Bevölkerungsgruppen, besonders zu berücksichtigen sind und
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in Anerkennung der Schutzwürdigkeit der traditionellen Kulturen
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© 1997 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Bundesamt für Naturschutz. (1997). Vorschlag einer weltweiten Regelung über umweltverträglichen Tourismus als Zusatzprotokoll zur Konvention über die biologische Vielfalt. In: Biodiversität und Tourismus. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59122-8_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-59122-8_18
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