Zusammenfassung
Im Bereich des Gesundheitsschutzes kommt die klassische Trennung zwischen dem traditionellen Lebensmittelrecht mit seinem stark präventiv ausgerichteten Charakter und dem die Information des Verbrauchers gewährleistenden Kennzeichnungsrecht deutlich zum Ausdruck. Dem nationalen wie dem gemeinschaftlichen Gesetzgeber fällt es noch schwer, die stetig wachsende Bedeutung des Lebensmittelkennzeichnungsrechts für den Gesundheitsschutz zu erkennen und umzusetzen. Noch immer wird die Auffassung vertreten, daß die von der Mehrheit der entscheidungserheblichen Institutionen, Gremien oder Behörden für gesundheitlich unbedenklich bewerteten Zusatzstoffe oder lebensmitteltechnischen Verfahren vom Verbraucher akzeptiert werden müssen, eine entsprechende Information über verarbeitete Zusatzstoffe oder die Anwendung spezieller Verfahren nicht oder nur in bestimmten Grenzen erforderlich sei. Dabei wird nicht nur übersehen, daß viele Zusatzstoffe, Herstellungs- oder Behandlungsmethoden beim Verbraucher auf Ablehnung stoßen, sondern auch eine abschließende Bewertung der mit ihrem Einsatz in der Lebensmittelproduktion verbundenen Risiken zumeist erst nach vielen Jahren oder gar Jahrzehnten möglich ist. Die falsche Bewertung von gesundheitlichen Risiken hat jedoch viele Verbraucher bereits geschädigt. Beispiele hierfür sind das Arzneimittel Contergan oder das krebserregende Asbest. Der Verbraucher muß daher über jede Form der Verwendung zugelassener Zusatzstoffe informiert werden. Gleiches gilt für neue oder noch umstrittene Herstellungs- und Behandlungsmethoden. Die Notwendigkeit der Information der Verbraucher wird jedoch vielfach verneint.
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Grube, C. (1997). Besondere Probleme des Lebensmittelkennzeichnungsrechts im Bereich des Gesundheitsschutzes. In: Grube, C. (eds) Verbraucherschutz durch Lebensmittelkennzeichnung?. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59114-3_8
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