Zusammenfassung
Mitte der 70er Jahre ebbte die Kette der Umweltreformen aufgrund einer zunehmenden wirtschaftlichen Strukturkrise deutlich ab. Die wieder stärker auf wirtschaftliche Ziele festgelegten Prioritäten der öffentlichen Haushalte erschwerten eine Ausweitung der Umweltschutzaufgaben. Auch die Wirtschaftsverbände drängten zur Einschränkung des als konjunkturhemmend angesehenen Umweltschutzes. In dem von Bundeskanzler SCHMIDT (1976) einberufenen Gymnicher Gespräch wurde der Wirtschaft die Unterstützung der Bundesregierung versichert und eine restaurative Wende der Umweltpolitik eingeleitet (vgl. BECHMANN 1984 S 67). Im selben Jahr trat das Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Waren die ursprünglichen Ziele dieses Gesetzes nach einem jahrelangen Gesetzgebungsprozeß ohnehin schon sehr weit aufgeweicht worden, so bescherte die nun verstärkt einsetzende restaurative Politik dem Bundesnaturschutzgesetz und mit ihm der erstmals bundesrechtlich implementierten Landschaftsplanung einen schweren Start.
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Runge, K. (1998). Nach dem Bundesnaturschutzgesetz. In: Entwicklungstendenzen der Landschaftsplanung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58968-3_9
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