Zusammenfassung
Aufbauend auf den Darstellungen in Kapitel III wird im folgenden untersucht, wie (für den Einperioden-Fall) Belohnungssysteme ermittelt werden können, bei denen ein Entscheidungsträger in einem Unternehmen dann und nur dann einen finanziellen “Vorteil“ erzielt, wenn er so agiert, daß auch die Anteilseigner einen Vorteil erzielen. Solche Belohnungssysteme bezeichnen wir als anreizkompatibel. Anreizkompatibilität impliziert, daß die Belohnung an eine Bemessungsgrundlage gebunden wird, deren Ausprägung intersubjektiv überprüfbar (verifizierbar) ist und nicht mit “Fehlinformationen“ durch den Entscheidungsträger beeinflußt werden kann. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so besteht für den Entscheidungsträger die Möglichkeit, durch “Manipulation“ der Bemessungsgrundlage Vorteile zu Lasten der Anteilseigner zu erzielen.
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Laux, H. (1998). Anreizkompatible Erfolgsbeteiligung. In: Risikoteilung, Anreiz und Kapitalmarkt. Heidelberger Lehrtexte Wirtschaftswissenschaften. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58944-7_11
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